Mitglied werden
Werde Teil der Brettspielfamilie
Als Mitglied gestaltest du unsere Gemeinschaft mit: gemeinsame Treffen, ein wachsender Vereins-Spielepool und ganz viel Spielfreude – generationsübergreifend und familienfreundlich.

Was du wissen solltest
Der Mitgliedsbeitrag sichert unsere Vereinsarbeit (Versicherung, IT, Spielepool). Laut unserer Gebührenordnung beträgt er:
- 60 € pro Jahr (regulär)
- 30 € pro Jahr (ermäßigt – für Schüler:innen, Studierende, Azubis, BFD/FSJ/FWDL, Alleinerziehende und Geringverdiener; auf Antrag & gegen Nachweis)
- Kinder von Mitgliedern sind bis zum 18. Geburtstag beitragsfrei
Laufzeit
Die Mitgliedschaft läuft immer vom 1. Januar bis 31. Dezember und verlängert sich jeden Januar automatisch, solange sie nicht gekündigt wurde. Beenden kannst du sie jederzeit selbst im Mitgliederbereich – wirksam zum Ende des laufenden Jahres.
Zahlung
Der Beitrag wird einmal jährlich im Voraus fällig und zum 31. Januar per SEPA-Lastschrift eingezogen. Auf begründeten Antrag ist auch eine halbjährliche Zahlung möglich (zum 31. Januar und 31. Juli).
Wer im laufenden Jahr eintritt, zahlt den vollen Jahresbeitrag – unabhängig vom Monat des Eintritts.
Treffen
Unterkunft und Verpflegung bei unseren mehrtägigen Treffen sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Dafür berechnen wir je Treffen eine Teilnehmerpauschale, die der Vorstand vorab nach den tatsächlichen Selbstkosten kalkuliert. Die Anmeldung ist verbindlich; bei einer Absage tragen die Angemeldeten die Stornokosten der Unterkunft, sofern niemand nachrücken kann.
Gäste ohne Mitgliedschaft sind bei den Treffen willkommen und zahlen zusätzlich zur Pauschale 70 € Gästezuschlag je erwachsener Person und Treffen.
Wenn es finanziell eng ist
Am Geld soll die Mitgliedschaft nicht scheitern. Der Vorstand kann Beitrag, Teilnehmerpauschale oder Gästezuschlag auf formlosen und vertraulichen Antrag ermäßigen, stunden oder erlassen – etwa bei Alleinerziehenden, Familien in einer Notlage oder geringem Einkommen. Schreib uns einfach an vorstand@brettspielfamilie.de.
Es gilt die von der Mitgliederversammlung am 2. August 2026 beschlossene Gebührenordnung. Weitere Grundlagen: Satzung und Datenschutz.